Fortbildung
Fortbildung ist ein in jedem Beruf sehr wichtig und man kann lebenslang etwas dazulernen. Auch Rechtsanwälte sind nach § 43a Absatz 6 Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet sich fortzubilden, d.h. sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Änderungen in ihren Rechtsgebieten zu informieren.
Mitglieder der Anwaltsvereine können die Fortbildungsbescheinigung des DAV erhalten, wenn sie sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Die Fortbildungsbescheinigung enthält die Gesamtzahl der dem DAV nachgewiesenen Fortbildungsstunden.