Ob Sie Ihr Recht wirkungsvoll und erfolgreich durchsetzen können, hängt vielfach davon ab, ob Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für die anwaltliche Tätigkeit und die Durchführung von Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen. Haben Sie bisher keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, sollen Ihnen die folgenden Informationen als Unterstützung Ihrer Entscheidungsfindung dienen.
Leider kann Ihnen keine "beste" Rechtsschutzversicherung genannt werden, da es im Einzelfall auf das individuelle Verhältnis zwischen Preis und Leistung ankommt.
Wird Rechtsanwalt Birk für Sie tätig, nimmt er Kontakt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer auf und bittet um eine sog. Deckungszusage für Ihre konkrete Angelegenheit. Ob und inwieweit eine Zusage erteilt wird, liegt ausschließlich in der Entscheidung Ihrer Versicherung, auf welche die Kanzlei keinen Einfluss hat. Sollte von dort keine Kostenzusage erteilt werden, müssen wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich daher bereits vor Kontaktaufnahme mit uns telefonisch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachzufragen, ob Ihr Anliegen versichert ist. In der Regel ist jeder Versicherer über eine Hotline 24 Stunden am Tag erreichbar. Sollten Sie durch Ihre Versicherung bereits eine Schadennummer genannt bekommen, teilen Sie diese bitte bei Kontaktaufnahme ebenfalls mit.
Bitte bedenken Sie, dass in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn Versicherungsschutz besteht. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann der Fall gemeldet wird, sondern wann sich Ihr Problem zugetragen hat, z.B. Unfalltag, Tag der Zustellung einer Klage bzw. Mahnbescheid oder Tag des Erhalts der Kündigung des Arbeitgebers.
Durch die am Markt tätigen Rechtsschutzversicherer werden inzwischen viele Lebensbereiche versichert. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V., eine Lobbyorganisation der Versicherer, hat "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012)" als Musterbedingungen formuliert, welche eine unverbindliche Empfehlung an die Versicherer darstellen und von den meisten Versicherern im Wesentlichen übernommen werden.