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 Tips für die Rechtsschutzversicherung

Ob Sie Ihr Recht wirkungsvoll und erfolgreich durchsetzen können, hängt vielfach davon ab, ob Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für die anwaltliche Tätigkeit und die Durchführung von Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen. Haben Sie bisher keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, sollen Ihnen die folgenden Informationen als Unterstützung Ihrer Entscheidungsfindung dienen.

Leider kann Ihnen keine "beste" Rechtsschutzversicherung genannt werden, da es im Einzelfall auf das individuelle Verhältnis zwischen Preis und Leistung ankommt.

Wird Rechtsanwalt Birk für Sie tätig, nimmt er Kontakt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer auf und bittet um eine sog. Deckungszusage für Ihre konkrete Angelegenheit. Ob und inwieweit eine Zusage erteilt wird, liegt ausschliesslich in der Entscheidung Ihrer Versicherung, auf welche die Kanzlei keinen Einfluss hat. Sollte von dort keine Kostenzusage erteilt werden, müssen wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Es empfiehlt sich daher bereits vor Kontaktaufnahme mit uns telefonisch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachzufragen. Sollten Sie durch Ihre Versicherung bereits eine Schadennummer genannt bekommen, teilen Sie diese bitte bei Kontaktaufnahme ebenfalls mit.

Bitte bedenken Sie, dass in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn Versicherungsschutz besteht (§ 4 ARB 2000). Hierbei kommt es nicht darauf an, wann der Fall gemeldet wird, sondern wann sich Ihr Problem zugetragen hat, z.B. Unfalltag oder Tag der Zustellung einer Klage bzw. Mahnbescheid.

Durch die am Markt tätigen Rechtsschutzversicherer werden inzwischen viele Lebensbereiche versichert. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V., eine Lobbyorganisation der Versicherer, hat "Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010)" als Musterbedingungen formuliert, welche eine unverbindliche Empfehlung an die Versicherer darstellen und von den meisten Versicherern im wesentlichen übernommen wurden.

Nachfolgend finden Sie eine kleine (unvollständige) Übersicht verschiedener Lebensbereiche, die versichert werden können:

- Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB 2000:
umfasst Schadensregulierung nach Verkehrsunfall, sowie Durchführung von Bußgeldverfahren

- Beratungs-Rechtsschutz gem. § 2 k ARB 2010:
gilt für anwaltliche Beratung in Angelegenheiten des Familienrechts oder Erbrechts

- Miet-Rechtsschutz gem. § 2c ARB 2010:
umfasst Streitigkeiten mit dem Vermieter, z.B. wegen Räumung, Mietrückstände, Schimmel in der Wohnung

- Grundstückseigentümer-Rechtsschutz gem. § 2c ARB 2010:
umfasst Streitigkeiten mit Mietern oder Regulierung von Schadensereignissen, die das Grundstück betreffen

- Arbeits-Rechtsschutz gem. § 2b ARB 2010: gilt für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, z.B. wegen Kündigung, Lohnansprüchen oder Disziplinarverfahren

- Vertrags-Rechtsschutz gem. § 2d ARB 2010: gilt für privatrechtliche Schuldverhältnisse, z.B. Kaufvertrag

- Sozialgerichts-Rechtsschutz gem. § 2f ARB 2010: für Streitigkeiten vor dem Sozialgericht, z.B. wegen Rente, Hartz IV, Schwerbehindertenausweis oder Pflegeversicherung

Nicht versichert sind u.a. folgende Bereiche (§ 3 ARB 2010):

- Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen

- Abonnements bei Spiel- oder Wettverträgen bzw. Gewinnzusagen