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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

Das Beratungshilfegesetz und die Regelungen über Prozesskostenhilfe gewähren Menschen mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit sich bei einem Rechtsanwalt fachkundigen Rat einzuholen und sich falls erforderlich außergerichtlich und gerichtlich durch ihn vertreten zu lassen. Voraussetzung ist, dass Ihnen keine andere zumutbare Möglichkeit für die Bezahlung der anfallenden Kosten zur Verfügung steht.


Beratungshilfe:

Achtung! Anwaltliche Beratung kann ab sofort nur noch dann gegeben werden, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Beratungshilfe beantragt und bewilligt wurde!!

Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Im Bereich Rothenburg ist dies das Amtsgericht Ansbach. Das Amtszimmer des zuständigen Rechtspflegers befindet sich im Gebäude Promenade 2, 1. OG.
Alternativ können Sie gehen zu den

Sprechtagen des AG Ansbach in Rothenburg (2. und 4. Mittwoch im Monat, Gründer Markt 1)

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen sog. Berechtigungsschein, welchen Sie dann bitte zu Ihrem Besprechungstermin in der Kanzlei mitbringen. Für die Beratung durch den Rechtsanwalt müssen Sie dann nur eine Schutzgebühr von 10,00 Euro bezahlen.

Beratungshilfe wird für diverse Rechtsbereiche erteilt. Weitere Informationen finden Sie hier.


Prozesskostenhilfe:

Eine Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht oder nur zum Teil aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO).
Das hierfür erforderliche Antragsformular erhalten Sie bei uns in der Kanzlei bzw. kann im Bereich "Downloads" heruntergeladen werden. Es muss von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen an uns zurückgereicht werden, damit wir den Antrag in Ihrem Namen beim zuständigen Gericht stellen können.

Bei Fragen hierzu, können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden.