Verbraucherinsolvenzverfahren
Scheitert dieser Versuch, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung nach § 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung.
Sie haben für die Durchführung dieses außergerichtlichen Verfahrens grundsätzlich Anspruch auf Beratungshilfe. Weitere Infos hierzu im Bereich "Vergütung" und "Beratungshilfe/PKH"
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie den erforderlichen Antrag für das gerichtliche Insolvenzverfahren entweder bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht oder hier im Bereich "Downloads".


