Verbraucherinsolvenzverfahren

Möchten Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen, müssen Sie zuvor über eine sog. geeignete Stelle, z.B. einen Rechtsanwalt, mit Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsversuch auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans durchführen.

Scheitert dieser Versuch, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung nach § 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung.

Sie haben für die Durchführung dieses außergerichtlichen Verfahrens grundsätzlich Anspruch auf Beratungshilfe. Weitere Infos hierzu im Bereich "Vergütung" und "Beratungshilfe/PKH"

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie den erforderlichen Antrag für das gerichtliche Insolvenzverfahren entweder bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht oder hier im Bereich "Downloads".