Multimediarecht

Schutt Waetke Rechtsanwälte nehmen Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung zurück!

Einem Mandanten dieser Kanzlei wurde Mitte August 2008 ein dickes Paket durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zugestellt. Darin enthalten u.a. eine einstweilige Verfügung eines deutschen Landgerichts, welches weit entfernt von seinem Wohnort liegt. In dieser Entscheidung wurde ihm untersagt den pornografischen Film "Keller der Perversionen" ohne Zustimmung der Firma Mick-Haig Productions USA Inc. im Internet zu veröffentlichen bzw. zum Download bereitzuhalten.

Als Gerichtsstand wurde offensichtlich bewusst dieses Gericht ausgewählt, um aufgrund bisheriger positiver Erfahrungen eine günstige Entscheidung zu erwirken. Die örtliche Zuständigkeit wurde bejaht, weil der Film auch in dieser Stadt via Internet abrufbar war.

Zur Begründung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde durch die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe angeführt, dass der Computer des Mandanten durch Verwendung der Software "File Sharing Monitor" der Firma Logistep AG eindeutig identifiziert worden sei und nach Auskunft des Providers an die Staatsanwaltschaft feststehe, dass der betreffende Internetanschluss auf den Namen des Mandanten angemeldet und eine Urheberrechtsverletzung von diesem Anschluss aus begangen worden sei. Es wurde behauptet, der Mandant habe über die Tauschbörse eMule die o.g. Datei zum Download angeboten.

Durch Rechtsanwalt Birk wurde Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und in Absprache mit der Mandantschaft glaubhaft dargelegt, dass zum fraglichen Zeitpunkt weder der Mandant noch Familienangehörige den Computer genutzt hatten und im übrigen der Computer abgeschaltet war. Auch hatte der Mandant die im Verfahren vorgelegte aussergerichtliche Abmahnung nebst Unterlassungserklärung nicht erhalten. Am 26.09.2008 wurde wenige Tage vor Durchführung des bereits angesetzten mündlichen Verhandlungstermins der Antrag durch Schutt Waetke Rechtsanwälte zurückgenommen!

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