3 gute Gründe gleich zu einem Rechtsanwalt zu gehen!
Seit 01.07.2008 gestattet das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat, in engen Grenzen anderen Berufsgruppen im außergerichtlichen Bereich Rechtsberatung durchzuführen.
In bestimmten Situationen stellt man sich als Ratsuchender die Frage,
wer schnell und kostengünstig helfen kann. Dabei treten häufig
Versicherungsgesellschaften
und andere Dienstleistungsunternehmen an den Ratsuchenden heran, um ihm
zu helfen,
ohne dass er das teilweise eigennützige Interesse zu erkennen vermag.
Deshalb sollte man im Einzelfall genau überlegen, welche Hilfe in
Anspruch genommen wird.
Es gibt 3 gute Gründe, weshalb Sie ausschließlich auf die Beratung eines Rechtsanwaltes vertrauen sollten:
1. die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts schützt den Ratsuchenden
vor finanziellen Risiken im Falle einer Falschberatung
2. der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und geniesst ein
Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO)
3. der Rechtsanwalt ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege und als
Angehöriger eines freien Berufes nur dem Wohl und Interesse seines
Mandanten verpflichtet
Lassen Sie sich von hier in der Anwaltskanzlei Birk in rechtlichen Angelegenheiten ausführlich beraten. Sie erhalten auf Wunsch vor Durchführung des Mandates gerne Informationen über die voraussichtlich entstehenden Kosten.


