Allgemeine Hinweise:

Diese Hinweise sollen etwaige Berührungsängste im Umgang mit  Rechtsanwälten denjenigen nehmen, die immer gehofft hatten nie ihre Dienste in Anspruch nehmen zu müssen.

Rechtsanwalt Birk hilft Ihnen gerne bei rechtlichen Problemen sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich und berät Sie umfassend, indem er Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Bitte informieren Sie Ihren Rechtsanwalt bei der ersten Kontaktaufnahme möglichst vollständig über den Sie betreffenden Sachverhalt und legeen Sie schriftliche Unterlagen vor.

Sie entscheiden dann, wie es weitergeht:

1. Sie möchten die Angelegenheit nach ausführlichem Beratungsgespräch beenden, da sie die gewünschten Informationen erhalten haben. Dann wird die Akte abgerechnet und nach Bezahlung der Kosten im Archiv aufbewahrt. Hierzu ist die Kanzlei für die Dauer von mindestens 5 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gehalten.

2. Sie möchten, dass Rechtsanwalt Birk weiter tätig wird und beauftragen ihn eine schriftliche Stellungnahme an die Gegenseite, deren Rechtsanwalt oder gegenüber einem Gericht abzugeben. Dann wird in enger Abstimmung mit Ihnen entsprechend weiter vorggangen. Scheuen Sie sich bitte nicht die Höhe der voraussichtlichen Kosten oder andere Unklarheiten anzusprechen.

In den meisten Fällen ist es ratsam einen Rechtsanwalt bereits zu einem frühen Zeitpunkt einzuschalten, da es oft wichtige Fristen zu beachten gibt, die man in der Hektik des Alltages schnell aus den Augen verlieren kann. Je früher die Kanzlei damit befasst ist, desto größer ist die Möglichkeit, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt offen und ausführlich über Ihr Anliegen, weil er nur bei Kenntnis der wahren Sachlage die Probleme erkennen und die Rechtslage richtig beurteilen kann. Jeder Rechtsanwalt unterliegt einer beruflichen Schweigepflicht, so dass in Absprache mit Ihnen nur diejenigen Informationen an andere Personen mitgeteilt werden, die Sie auch mitgeteilt haben möchten. Unter dieser Voraussetzung wird auch der Datenschutz von uns selbstverständlich beachtet.

Abschließend noch einige konkrete Hinweise:
  • Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht besteht in 1. Instanz unabhängig von dessen Augang keine Kostenerstattungspflicht (§ 12 Arbeitsgerichtsgesetz).

  • Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten und auch sonstige Kosten werden nicht automatisch von dem Gegner ausgeglichen, selbst wenn ein Gerichtsverfahren gewonnen wurde. Diese müssen ggf. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden.

  • In zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amts-/Landgericht muss der Gegner, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und er dehalb unterliegt, Ihnen nur die notwendigen Kosten nach § 91 Zivilprozessordnung erstatten. In der Regel erfolgt die Festsetzung der Kosten durch das Gericht nur in Höhe der Kosten, die durch einen bei Gericht ortsansässigen Rechtsanwalt anfallen würden, d.h. ohne Berücksichtigung von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern. Den den entstehenden Differenzbetrag muss durch den Mandanten getragen werden. Ist der Gegner zahlungsunfähig, trägt der Mandant dieses Risiko und ist verpflichtet die bei uns angefallenen Kosten auszugleichen.

  • In bestimmten Angelegenheiten kann es erforderlich sein z.B. einen Notar oder Steuerberater hinzuzuziehen, durch dessen Tätigkeit weitere Kosten entstehen können.