Fortbildung
Mitglieder der Anwaltsvereine können die Fortbildungsbescheinigung des DAV erhalten, wenn sie sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Die Fortbildungsbescheinigung enthält die Gesamtzahl der dem DAV nachgewiesenen Fortbildungsstunden.
Rechtsanwalt Birk bildet sich regelmässig fort. Entsprechende Nachweise finden Sie im Bereich "Downloads".


