Verbraucher werden durch unberechtigte Forderungen zermürbt

Die Stiftung Warentest veröffentlichte in ihrer Ausgabe der Zeitschrift "test 10/2008" unter der Überschrift "Geld oder Nerven" einen interessanten Artikel über Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Forderungsmanagement. U.a. wird in diesem Artikel beschrieben, in welcher Art und Weise Rechtsanwalt Birk als Privatperson durch das Unternehmen Kabel Deutschland wegen einer unberechtigten Forderung in Anspruch genommen wurde. Das Heft kann evtl. über deren Internetseite nachbestellt werden.

Das zuständige Amtsgericht Nürnberg hat zwischenzeitlich festgestellt, dass die von Kabel Deutschland geltend gemachte Forderung nicht besteht (Anerkenntnisurteil vom 11.09.2008; 23 C 5159/08). Der Klageanspruch wurde zwar von Kabel Deutschland sofort anerkannt, jedoch vertrat das Unternehmen die Auffassung, keine Veranlassung für die Erhebung der Klage gegeben zu haben. Das Gericht stellte jedoch aufgrund des bisherigen widersprüchlichen Verhaltens von Kabel Deutschland zu Recht fest, dass Handlungsbedarf durch Erhebung der Klage bestand.

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