Vergütung des Rechtsanwalts
Die Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland ist streng geregelt. Am 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren in Kraft getreten. Danach können Rechtsanwalt und Mandant nun in engen Grenzen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren.
Weitere Informationen auf der Unterseite "Erfolgshonorar".
Zur Vermeidung eines Kostenrisikos empfiehlt es sich grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den beiden Unterseiten "Rechtsschutz" und "Advocard", welche Sie über die Menüleiste erreichen können.
Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Vergütung:
1) Abrechnung nach gesetzlicher Vergütung:
Die Vergütung eines Rechtsanwalts für seine berufliche Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welche sich vorwiegend nach dem sog. Gegenstandswer richten. Das RVG löst für bestimmte formal definierte Vorgänge der anwaltlichen Tätigkeit Gebühren aus, deren Höhe unabhängig von dem Erfolg der Leistung des Rechtsanwalts entstehen. Gerne erhalten Sie im konkreten Fall vorab Informationen über die voraussichtlichen Kosten Ihrer Angelegenheit.
Die Höhe der einzelnen nach RVG anfallenden Gebühren ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis in Verbindung mit der Gebührentabelle. Unter www.foris.de/av/prozesskostenrechner.php können Sie die anfallenden Prozesskosten Ihrer Angelegenheit online berechnen.
2) Abrechnung nach Zeitaufwand:
Diese Art der Abrechnung basiert auf einem vereinbarten Stundensatz, nachdem zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt eine entsprechende schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Berechnet wird der gesamte Zeitaufwand der Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts, die Abrechnung erfolgt jeweils pro angefangene Viertelstunde.
Die oben genannten Abrechnungsarten verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % (Stand: Januar 2010).


